Zeitarbeit

Zeitarbeit als flexible Form der Beschäftigung hilft Betrieben, wenn Not am Mann ist und kurzfristig externe Mitarbeiter benötigt werden, um unvorher-gesehene Personal-Engpässe abzufedern. Dabei ist Zeitarbeit in den vergangenen Jahren zum "Klassiker" geworden und die heute mit Abstand am meisten nachgefragte Personal-Dienstleistung. Ihren Mitarbeitern bietet sie regelmäßig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit unterschiedlichen Einsatzorten und trägt nicht wenig zu deren Qualifizierung bei.

Vor dem Hintergrund des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dem sogenannten Hartz-Gesetz, hat die Tarifgemeinschaft des DGB mit beiden großen Verbänden der Zeitarbeitsbranche - dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Zeitarbeit (iGZ) Tarifverträge unter Dach und Fach gebracht, die den Beschäftigten spürbare Verbesserungen bringen. Die Tarifverträge sind zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten.

Bisher wurde mit dem Begriff "Zeitarbeit" häufig Lohndumping verbunden. Die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften setzen dem ein Ende. Sie sorgen für eine neue Qualität in der Zeitarbeitsbranche und beinhalten die Chance, die Zeitarbeit zu einer ganz normalen Tarifbranche zu entwickeln.

Quelle: BZA / DGB

 

 
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